AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen der Innomedik GmbH, Marschweg 26 26122 Oldenburg (nachfolgend „Innomedik GmbH“)

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden im Bereich Agenturleistungen geschlossen werden.
    2. Innomedik GmbH bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden. 
    3. Innomedik GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 
    4. Innomedik GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Innomedik GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Innomedik GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
    5. Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor. 
    6. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Innomedik GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.  
    2. Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ist der Kunde für die Beschaffung sämtlicher für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten oder sonstiger Inhalte (z.B. Texte, Videos, Audio, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen (z.B. Farbdefinitionen, technische Spezifikationen) (nachfolgend „Inhalte“) selbst verantwortlich und stellt diese Innomedik GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dies ist Voraussetzung für die Tätigkeit von Innomedik GmbH. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Innomedik GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben z.B. Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.  
    3. Sofern der Kunde Innomedik GmbH Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Kunde sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er die Inhalte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat. Der Kunde räumt Innomedik GmbH für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für die Erfüllung der vereinbarten Leistung zu nutzen. Dies beinhaltet die Bearbeitung, Modifizierung und Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Diese Rechte dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung durch Innomedik GmbH. 
    4. Der Kunde verpflichtet sich, Innomedik GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen könnten, einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere Ansprüche, die auf einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Geschmacksmustern oder anderen geistigen Eigentumsrechten beruhen. Der Kunde unterstützt Innomedik GmbH bei der Abwehr von vorgenannten Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den Inhalten geltend machen, insbesondere durch Bereitstellung der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten — verpflichtet, die Innomedik GmbH durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. 
    5. Innomedik GmbH ist von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Innomedik GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Innomedik GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.  
    6. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Innomedik GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. 
    7. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Innomedik GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.  
    8. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Innomedik GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

       

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

1. Webseitenerstellung (agil)

    1. Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. 
    2. Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 
    3. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften und Ähnlichen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande. 
    4. Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Innomedik GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
    5. Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 
    6. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Innomedik GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 
    7. Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten drei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
    8. Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Innomedik GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Innomedik GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Innomedik GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Innomedik GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

       

2. Webseitenerstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

    1. Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
    2. Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 
    3. Maßgeblich für den Umfang der von Innomedik GmbH zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Innomedik GmbH wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Innomedik GmbH erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird Innomedik GmbH den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Innomedik GmbH hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber Innomedik GmbH verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
    4. Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Innomedik GmbH ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder -gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt Innomedik GmbH dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von Innomedik GmbH erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Innomedik GmbH verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Innomedik GmbH endgültig nicht einverstanden, kann er oder Innomedik GmbH das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – den Vertrag außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Innomedik GmbH sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. 
    5. Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Innomedik GmbH erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Innomedik GmbH grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Innomedik GmbH die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. 
    6. Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Innomedik GmbH schriftlich oder in Textform anzeigen. Innomedik GmbH wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Innomedik GmbH vorübergehende Workarounds bereitstellen. 
    7. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Innomedik GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
    8. Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 
    9. Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Innomedik GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Innomedik GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Innomedik GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Innomedik GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

       

3. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

    1. Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Innomedik GmbH dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Innomedik GmbH kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Innomedik GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Innomedik GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen. 
    2. Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden. 
    3. Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Innomedik GmbH kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Innomedik GmbH gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen. 
    4. Innomedik GmbH haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Innomedik GmbH liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
    5. Die Wartung umfasst vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Innomedik GmbH schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

       

4. Domainregistrierung

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
    2. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Innomedik GmbH wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
    3. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.
    4. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Innomedik GmbH wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

       

5. Vermittlung von Hostingleistungen

    1. Innomedik GmbH vermittelt dem Kunden Hostingleistungen von Drittanbietern. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen tritt Innomedik GmbH hierbei ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht selbst Vertragspartei des Hostingvertrags. Vertragspartner des Kunden ist der Hoster.
    2. Innomedik GmbH ist lediglich dafür verantwortlich, die erforderlichen Daten an den Hoster weiterzuleiten. Die Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit der Hostingsysteme liegt hingegen allein beim Hoster; die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

       

6. Implementierungen von CRM/ERP-Systemen

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunden die Implementierung von CRM/ERP-Systemen und Ähnlichen in dessen IT-Infrastruktur und deren Konfiguration an. Hierzu bespricht die Innomedik GmbH mit dem Kunden zunächst dessen Anforderungen und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot, in dem die gewünschten Funktionen, der Preis, und sonstige Leistungsbestandteile beschrieben werden. Durch die Annahme des Kunden kommt ein Vertrag zustande.  
    2. Sofern für die Nutzung der vorgenannten Systeme den Erwerb einer oder mehrerer Lizenzen erforderlich ist, ist der Kunde für deren Beschaffung verantwortlich. Alternativ kann er Innomedik GmbH mit der Beschaffung der Lizenzen beauftragen, wobei dies auf Namen und Rechnung des Kunden erfolgt. 
    3. Innomedik GmbH schuldet die technisch einwandfreie Implementierung / Konfiguration der vorgenannten Systeme, im Einklang mit dem Vertrag zwischen den Parteien, diesen AGB und unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen der Lizenzgeber. 
    4. Die Auswahl des CRM-Anbieters erfolgt durch den Kunden. Innomedik GmbH kann bei der Auswahl beraten.
    5. Sofern der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung erforderlich ist, verpflichten sich beide Parteien, einen von Innomedik GmbH zu stellenden AV-Vertrag abzuschließen.
    6. Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Innomedik GmbH oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

       

Teil 1 – Erstellung und Gestaltung von Content 

1. Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung

    1. Sofern vereinbart, erstellt Innomedik GmbH die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. Innomedik GmbH schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Innomedik GmbH sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und Innomedik GmbH selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass Innomedik GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.
    3. Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde Innomedik GmbH selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
    4. Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde bei Innomedik GmbH gesondert zu beauftragen.

       

2. Cookie-Consent-Tool

    1. Innomedik GmbH erstellt und/oder programmiert keine beim Einsatz von Cookies oder Marketing- und Tracking-Tools notwendigen Einwilligungssysteme („Consent-Tools“). Innomedik GmbH kann den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Consent-Tools beraten, übernimmt aber keine Gewähr für deren rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähigkeit. 
    2. Innomedik GmbH berät den Kunden jedoch nur bei der Auswahl hinsichtlich der technischen Geeignetheit des Cookie-Consent-Tools für die Webseite des Kunden, nicht jedoch bei dessen grafischer und inhaltlicher Gestaltung. Sofern der Kunde ein Cookie Consent Tool einsetzen möchte schuldet Innomedik GmbH nur die technische Einbindung des Cookie-Consent-Tools; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung des Cookie-Consent-Tools ist der Kunde selbst verantwortlich. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Kunde alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Consent-Tool-Anbieters. Die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.


3. Gestaltung von Printprodukten

      1. Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen etc.). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden. 
      2. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande.
      3. Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Innomedik GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
      4. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. 
      5. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
      6. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. 
  • Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet Innomedik GmbH bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).


4. Abwicklung von Printaufträgen

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge und Ähnlichen) an. Innomedik GmbH übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet Innomedik GmbH die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
    2. Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt Innomedik GmbH die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich Innomedik GmbH. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. Innomedik GmbH stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber Innomedik GmbH ab.
    3. Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Innomedik GmbH den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Innomedik GmbH tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. Innomedik GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Innomedik GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Innomedik GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. Innomedik GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Innomedik GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.  
    4. Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft Innomedik GmbH die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.

5. Video und Fotografie

    1. Innomedik GmbH erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. 
    2. Der Kunde stellt bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande.
    3. Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Innomedik GmbH schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    4. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    5. Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich. 
    6. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
    7. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht. 
    8. Sofern Innomedik GmbH die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann Innomedik GmbH dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Innomedik GmbH den Vertrag für die Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Innomedik GmbH tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. Innomedik GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Innomedik GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video/Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Innomedik GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. Innomedik GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Innomedik GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.  

6. Erstellung von Texten / Copywriting

    1. Innomedik GmbH erstellt für den Kunden Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt. 
    2. Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird Innomedik GmbH diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    3. Sofern Innomedik GmbH mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
    4. Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet Innomedik GmbH ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“. 

Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

    1. Innomedik GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“). 
    2. Hierzu stellt der Kunde bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann Innomedik GmbH dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen. 
    4. Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt. 
    5. Innomedik GmbH überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmacksmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern. 
    6. Innomedik GmbH räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit Innomedik GmbH. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Innomedik GmbH durch den Kunden weder im Original noch verändert, genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. 
    7. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über. 

8. Corporate Identity – Konzeption/Entwicklung

    1. Innomedik GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung der „Corporate-Identity“ (z.B. Neuentwicklung oder Überarbeitung von Unternehmenskonzepten im Bereich Außenauftritt, Marken, Corporate Culture, Corporate Behavior, Corporate Communication etc.). Hierzu stellt der Kunde bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten unternehmerischen Erscheinungsbildes. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande.
    2. Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist Innomedik GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach der Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    4. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
    5. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
    6. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung des Corporate Designs ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente des Corporate Designs dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Corporate Design entsteht. 
    7. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
    8. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

9. Lektorat und Korrektorat

    1. Innomedik GmbH bietet ihren Kunden einen Korrektur- sowie einen Lektorat-Service für alle Textarten an. Die Korrektur umfasst vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen die gründliche und gewissenhafte Durchsicht der vertragsgegenständlichen Texte und Webseiten. Hierbei achtet Innomedik GmbH insbesondere auf:
  • Rechtschreib- und Tippfehler; 
  • Grammatikfehler;
  • Satzbau und Zeichensetzung;
  • einheitliche Schreibweise;
  • Einheitlichkeit des Layouts;
  • ggf. Einhaltung des akademischen Sprachgebrauchs.
  1. Innomedik GmbH ist bemüht, alle Fehler in den vertragsgegenständlichen Texten aufzufinden. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass sämtliche Fehler aufgefunden werden. Geschuldet ist vor diesem Hintergrund lediglich die gewissenhafte und gründliche Durchsicht der vertragsgegenständlichen Texte. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden die vertragsgegenständlichen Texte auf Grundlage der Rechtschreibung des jeweils aktuellen Dudens und nach der DIN-Norm 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) geprüft und korrigiert; spezifische Vereinbarungen können separat vereinbart werden (z.B. Wording-Liste all Ihrer Druckwerke / Online-Texte). 
  2. Die Texte sind  Innomedik GmbH grundsätzlich als Word-Dokument zu übersenden. Die vertragsgegenständlichen Texte werden grundsätzlich in der Kommentarfunktion bearbeitet. Aufgefundene Textfehler werden markiert. Ggf. werden dem Kunden alternative Formulierungen oder Wörter vorgeschlagen. Korrigierte Texte werden per E-Mail an den Kunden zurückgesandt. Ein Papierversand ist nicht geschuldet.   

 

Teil 2 – Marketing

1. SEO-Marketing 

Innomedik GmbH bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Innomedik GmbH das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

2. SEA-Kampagnen 

Innomedik GmbH bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. möglichst werbewirksame Keywords, passenden Zielgruppen, Werbeumfeldern und Kampagnentypen sowie allgemeinen Strategien und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahmen (z.B. Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Innomedik GmbH trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Innomedik GmbH unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. 

3. E-Mail-Marketing

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunden die Planung und Durchführung von E-Mail-Marketing-Kampagnen an. Der konkrete Leistungsgegenstand wird individualvertraglich festgelegt. Für die Durchführung der E-Mail-Kampagnen benötigt Innomedik GmbH einen Zugang zu den Newsletter-Listen und ggf. zum Newsletter- Dienstleister des Kunden. Bei der Konzeptionierung der E-Mail-Marketing-Kampagnen schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Innomedik GmbH das angestrebte Ergebnis (z.B. Verkauf von Produkten, Generierung von Leads o.Ä.) fördern. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. die tatsächliche Generierung einer bestimmten Anzahl an Leads) wird dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. 
    2. Innomedik GmbH haftet nicht für Fehler, die im Verantwortungsbereich des E-Mail-Dienstleisters oder im Machtbereich des Kunden geschehen sind. Innomedik GmbH haftet insbesondere nicht für Abmahnungen oder Bußgelder, die aufgrund des Versands unerwünschter Werbemails erfolgen (z.B. bei der Versendung von E-Mails an Empfänger, die keine Einwilligung in Werbemails erteilt haben). Für die korrekte Pflege der Newsletter-Listen ist der Kunde – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – selbst verantwortlich. Die Regelungen unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 

4. Social-Media-Marketing

    1. Innomedik GmbH stellt seinen Kunden die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte. 
    2. Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen des Kunden und unter dessen Namen (sog. Ghost-Posting) vereinbart werden. Innomedik GmbH ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. 
    3. Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird Innomedik GmbH diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Innomedik GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Innomedik GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann Innomedik GmbH das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
    4. Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Innomedik GmbH in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei Innomedik GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt. 
    5. Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Innomedik GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

5. Schaltung von Werbeanzeigen

    1. Innomedik GmbH unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“). 
    2. Innomedik GmbH berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Innomedik GmbH erstellt nach Vereinbarung auch die Anzeigen für den Kunden.  Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet. 
    3. Innomedik GmbH unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Innomedik GmbH wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Innomedik GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Innomedik GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann Innomedik GmbH das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern. 
    4. Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Innomedik GmbH in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei Innomedik GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt. 
    5. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. 
    6. Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Innomedik GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

6. Pressearbeit und Media Relation

    1. Innomedik GmbH berät ihre Kunden im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen dieser Leistungen schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die Durchführung bzw. die Konzeptionierung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das angestrebte Ziel (z. B. Erhöhung des Bekanntheitsgrades, Aufbau, Verbesserung oder Änderung des Images, Erschließen weitere Märkte) fördern können oder Maßnahmen, die vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen dieser Leistungen nur geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
    2. Innomedik GmbH erbringt gegenüber dem Kunden Leistungen aus dem Bereich „Media Relations“. Kern dieser Leistungen sind der Kontaktaufbau und die Kontaktpflege zu unterschiedlichen Medien (z. B. Journalisten, Blogger, Influencer) sowie die Themenrecherche und Content-Platzierung (z. B. Fachartikel, Anwenderberichte, Expertenkommentare, Statements) in den Medien und die News-Distribution über verschiedene Medienkanäle. Bei Media Relations handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Innomedik GmbH kann nicht garantieren, dass die Texte des Kunden (z. B. Pressemeldungen) im Rahmen der News-Distribution von den angesprochenen Medien tatsächlich publiziert werden, da dies von Faktoren abhängt, die Innomedik GmbH nicht beeinflussen kann (z. B. Leitlinien der Redaktion, Auslastung des Mediums, persönliche Vorstellungen der Chefredakteure und Ähnlichem). Innomedik GmbH verwendet im Rahmen der Media Relations-Dienstleistungen ausschließlich Inhalte, die vom Kunden freigegeben wurden. Innomedik GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Veröffentlichung fehlerhafter oder unerwünschter Inhalte entstehen, sofern diese Inhalte vor ihrer Veröffentlichung vom Kunden freigegeben wurden und es sich um Fehler handelt, die nach dem objektiven Empfängerhorizont von Innomedik GmbH nicht erkennbar waren. Die Regelungen unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

Teil 3 – Beratung / Weiterbildung

Allgemeine Beratungsleistungen 

Innomedik GmbH bietet dem Kunden allgemeine Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Innomedik GmbH ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage bzw. dem Stand der Technik. Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Auch die Beratung auf Grundlage oder unter Berücksichtigungen spezifischer Normen (z.B. DIN-Normen oder berufsrechtlicher Regelungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 

Teil 4 – Sonstige Bestimmungen

1. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von Innomedik GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. 

2. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Innomedik GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Innomedik GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die Innomedik GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. 

3. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Innomedik GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Innomedik GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

4. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

5. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

    1. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Innomedik GmbH dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
    2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Innomedik GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Innomedik GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 
    3. Ferner ist Innomedik GmbH berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Innomedik GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
    4. Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Innomedik GmbH verlangen, dass auf von Ihm erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

6. Vertraulichkeit

    1. Innomedik GmbH wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Innomedik GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7. Haftung/Freistellung

    1. Innomedik GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Innomedik GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Innomedik GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Innomedik GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Innomedik GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 
    2. Der Kunde stellt Innomedik GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Innomedik GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

8. Schlussbestimmungen

    1. Die zwischen Innomedik GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
    2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Innomedik GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
    3. Innomedik GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Innomedik GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.


Stand: Dezember 2024

Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen der Innomedik GmbH, Marschweg 26 26122 Oldenburg (nachfolgend „Innomedik GmbH“)

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden im Bereich Agenturleistungen geschlossen werden.
    2. Innomedik GmbH bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden. 
    3. Innomedik GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 
    4. Innomedik GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Innomedik GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Innomedik GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
    5. Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor. 
    6. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Innomedik GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.  
    2. Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ist der Kunde für die Beschaffung sämtlicher für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten oder sonstiger Inhalte (z.B. Texte, Videos, Audio, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen (z.B. Farbdefinitionen, technische Spezifikationen) (nachfolgend „Inhalte“) selbst verantwortlich und stellt diese Innomedik GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dies ist Voraussetzung für die Tätigkeit von Innomedik GmbH. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Innomedik GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben z.B. Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.  
    3. Sofern der Kunde Innomedik GmbH Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Kunde sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er die Inhalte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat. Der Kunde räumt Innomedik GmbH für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für die Erfüllung der vereinbarten Leistung zu nutzen. Dies beinhaltet die Bearbeitung, Modifizierung und Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Diese Rechte dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung durch Innomedik GmbH. 
    4. Der Kunde verpflichtet sich, Innomedik GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen könnten, einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere Ansprüche, die auf einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Geschmacksmustern oder anderen geistigen Eigentumsrechten beruhen. Der Kunde unterstützt Innomedik GmbH bei der Abwehr von vorgenannten Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den Inhalten geltend machen, insbesondere durch Bereitstellung der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten — verpflichtet, die Innomedik GmbH durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. 
    5. Innomedik GmbH ist von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Innomedik GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Innomedik GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.  
    6. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Innomedik GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. 
    7. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Innomedik GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.  
    8. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Innomedik GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen. 

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

 

1. Webseitenerstellung (agil)

    1. Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. 
    2. Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 
    3. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften und Ähnlichen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande. 
    4. Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Innomedik GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
    5. Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 
    6. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Innomedik GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 
    7. Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten drei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
    8. Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Innomedik GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Innomedik GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Innomedik GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Innomedik GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2. Webseitenerstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

    1. Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
    2. Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 
    3. Maßgeblich für den Umfang der von Innomedik GmbH zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Innomedik GmbH wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Innomedik GmbH erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird Innomedik GmbH den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Innomedik GmbH hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber Innomedik GmbH verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
    4. Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Innomedik GmbH ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder -gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt Innomedik GmbH dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von Innomedik GmbH erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Innomedik GmbH verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Innomedik GmbH endgültig nicht einverstanden, kann er oder Innomedik GmbH das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – den Vertrag außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Innomedik GmbH sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. 
    5. Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Innomedik GmbH erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Innomedik GmbH grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Innomedik GmbH die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. 
    6. Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Innomedik GmbH schriftlich oder in Textform anzeigen. Innomedik GmbH wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Innomedik GmbH vorübergehende Workarounds bereitstellen. 
    7. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Innomedik GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
    8. Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 
    9. Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Innomedik GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Innomedik GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Innomedik GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Innomedik GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

3. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

    1. Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Innomedik GmbH dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Innomedik GmbH kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Innomedik GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Innomedik GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen. 
    2. Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden. 
    3. Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Innomedik GmbH kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Innomedik GmbH gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen. 
    4. Innomedik GmbH haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Innomedik GmbH liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
    5. Die Wartung umfasst vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Innomedik GmbH schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung. 

4. Domainregistrierung

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
    2. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Innomedik GmbH wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
    3. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.
    4. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Innomedik GmbH wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

5. Vermittlung von Hostingleistungen

    1. Innomedik GmbH vermittelt dem Kunden Hostingleistungen von Drittanbietern. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen tritt Innomedik GmbH hierbei ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht selbst Vertragspartei des Hostingvertrags. Vertragspartner des Kunden ist der Hoster.
    2. Innomedik GmbH ist lediglich dafür verantwortlich, die erforderlichen Daten an den Hoster weiterzuleiten. Die Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit der Hostingsysteme liegt hingegen allein beim Hoster; die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt. 

6. Implementierungen von CRM/ERP-Systemen

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunden die Implementierung von CRM/ERP-Systemen und Ähnlichen in dessen IT-Infrastruktur und deren Konfiguration an. Hierzu bespricht die Innomedik GmbH mit dem Kunden zunächst dessen Anforderungen und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot, in dem die gewünschten Funktionen, der Preis, und sonstige Leistungsbestandteile beschrieben werden. Durch die Annahme des Kunden kommt ein Vertrag zustande.  
    2. Sofern für die Nutzung der vorgenannten Systeme den Erwerb einer oder mehrerer Lizenzen erforderlich ist, ist der Kunde für deren Beschaffung verantwortlich. Alternativ kann er Innomedik GmbH mit der Beschaffung der Lizenzen beauftragen, wobei dies auf Namen und Rechnung des Kunden erfolgt. 
    3. Innomedik GmbH schuldet die technisch einwandfreie Implementierung / Konfiguration der vorgenannten Systeme, im Einklang mit dem Vertrag zwischen den Parteien, diesen AGB und unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen der Lizenzgeber. 
    4. Die Auswahl des CRM-Anbieters erfolgt durch den Kunden. Innomedik GmbH kann bei der Auswahl beraten.
    5. Sofern der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung erforderlich ist, verpflichten sich beide Parteien, einen von Innomedik GmbH zu stellenden AV-Vertrag abzuschließen.
    6. Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Innomedik GmbH oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

Teil 1 – Erstellung und Gestaltung von Content 

1. Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung

    1. Sofern vereinbart, erstellt Innomedik GmbH die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. Innomedik GmbH schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Innomedik GmbH sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und Innomedik GmbH selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass Innomedik GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.
    3. Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde Innomedik GmbH selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
    4. Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde bei Innomedik GmbH gesondert zu beauftragen.

2. Cookie-Consent-Tool

    1. Innomedik GmbH erstellt und/oder programmiert keine beim Einsatz von Cookies oder Marketing- und Tracking-Tools notwendigen Einwilligungssysteme („Consent-Tools“). Innomedik GmbH kann den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Consent-Tools beraten, übernimmt aber keine Gewähr für deren rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähigkeit. 
    2. Innomedik GmbH berät den Kunden jedoch nur bei der Auswahl hinsichtlich der technischen Geeignetheit des Cookie-Consent-Tools für die Webseite des Kunden, nicht jedoch bei dessen grafischer und inhaltlicher Gestaltung. Sofern der Kunde ein Cookie Consent Tool einsetzen möchte schuldet Innomedik GmbH nur die technische Einbindung des Cookie-Consent-Tools; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung des Cookie-Consent-Tools ist der Kunde selbst verantwortlich. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Kunde alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Consent-Tool-Anbieters. Die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

3. Gestaltung von Printprodukten

      1. Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen etc.). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden. 
      2. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande.
      3. Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Innomedik GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
      4. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. 
      5. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
      6. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. 
  • Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet Innomedik GmbH bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).


4. Abwicklung von Printaufträgen

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge und Ähnlichen) an. Innomedik GmbH übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet Innomedik GmbH die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
    2. Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt Innomedik GmbH die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich Innomedik GmbH. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. Innomedik GmbH stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber Innomedik GmbH ab.
    3. Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Innomedik GmbH den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Innomedik GmbH tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. Innomedik GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Innomedik GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Innomedik GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. Innomedik GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Innomedik GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.  
    4. Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft Innomedik GmbH die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.

5. Video und Fotografie

    1. Innomedik GmbH erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. 
    2. Der Kunde stellt bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande.
    3. Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Innomedik GmbH schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    4. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    5. Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich. 
    6. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
    7. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht. 
    8. Sofern Innomedik GmbH die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann Innomedik GmbH dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Innomedik GmbH den Vertrag für die Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Innomedik GmbH tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. Innomedik GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Innomedik GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video/Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Innomedik GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. Innomedik GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Innomedik GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.  

6. Erstellung von Texten / Copywriting

    1. Innomedik GmbH erstellt für den Kunden Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt. 
    2. Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird Innomedik GmbH diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    3. Sofern Innomedik GmbH mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
    4. Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet Innomedik GmbH ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“. 

7. Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

    1. Innomedik GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“). 
    2. Hierzu stellt der Kunde bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann Innomedik GmbH dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen. 
    4. Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt. 
    5. Innomedik GmbH überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmacksmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern. 
    6. Innomedik GmbH räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit Innomedik GmbH. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Innomedik GmbH durch den Kunden weder im Original noch verändert, genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. 
    7. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über. 

8. Corporate Identity – Konzeption/Entwicklung

    1. Innomedik GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung der „Corporate-Identity“ (z.B. Neuentwicklung oder Überarbeitung von Unternehmenskonzepten im Bereich Außenauftritt, Marken, Corporate Culture, Corporate Behavior, Corporate Communication etc.). Hierzu stellt der Kunde bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten unternehmerischen Erscheinungsbildes. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande.
    2. Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist Innomedik GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach der Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    4. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
    5. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
    6. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung des Corporate Designs ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente des Corporate Designs dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Corporate Design entsteht. 
    7. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
    8. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

9. Lektorat und Korrektorat

    1. Innomedik GmbH bietet ihren Kunden einen Korrektur- sowie einen Lektorat-Service für alle Textarten an. Die Korrektur umfasst vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen die gründliche und gewissenhafte Durchsicht der vertragsgegenständlichen Texte und Webseiten. Hierbei achtet Innomedik GmbH insbesondere auf:
  • Rechtschreib- und Tippfehler; 
  • Grammatikfehler;
  • Satzbau und Zeichensetzung;
  • einheitliche Schreibweise;
  • Einheitlichkeit des Layouts;
  • ggf. Einhaltung des akademischen Sprachgebrauchs.
  1. Innomedik GmbH ist bemüht, alle Fehler in den vertragsgegenständlichen Texten aufzufinden. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass sämtliche Fehler aufgefunden werden. Geschuldet ist vor diesem Hintergrund lediglich die gewissenhafte und gründliche Durchsicht der vertragsgegenständlichen Texte. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden die vertragsgegenständlichen Texte auf Grundlage der Rechtschreibung des jeweils aktuellen Dudens und nach der DIN-Norm 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) geprüft und korrigiert; spezifische Vereinbarungen können separat vereinbart werden (z.B. Wording-Liste all Ihrer Druckwerke / Online-Texte). 
  2. Die Texte sind  Innomedik GmbH grundsätzlich als Word-Dokument zu übersenden. Die vertragsgegenständlichen Texte werden grundsätzlich in der Kommentarfunktion bearbeitet. Aufgefundene Textfehler werden markiert. Ggf. werden dem Kunden alternative Formulierungen oder Wörter vorgeschlagen. Korrigierte Texte werden per E-Mail an den Kunden zurückgesandt. Ein Papierversand ist nicht geschuldet.   

Teil 2 – Marketing

 

1. SEO-Marketing 

Innomedik GmbH bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Innomedik GmbH das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

2. SEA-Kampagnen 

Innomedik GmbH bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. möglichst werbewirksame Keywords, passenden Zielgruppen, Werbeumfeldern und Kampagnentypen sowie allgemeinen Strategien und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahmen (z.B. Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Innomedik GmbH trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Innomedik GmbH unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. 

3. E-Mail-Marketing

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunden die Planung und Durchführung von E-Mail-Marketing-Kampagnen an. Der konkrete Leistungsgegenstand wird individualvertraglich festgelegt. Für die Durchführung der E-Mail-Kampagnen benötigt Innomedik GmbH einen Zugang zu den Newsletter-Listen und ggf. zum Newsletter- Dienstleister des Kunden. Bei der Konzeptionierung der E-Mail-Marketing-Kampagnen schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Innomedik GmbH das angestrebte Ergebnis (z.B. Verkauf von Produkten, Generierung von Leads o.Ä.) fördern. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. die tatsächliche Generierung einer bestimmten Anzahl an Leads) wird dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. 
    2. Innomedik GmbH haftet nicht für Fehler, die im Verantwortungsbereich des E-Mail-Dienstleisters oder im Machtbereich des Kunden geschehen sind. Innomedik GmbH haftet insbesondere nicht für Abmahnungen oder Bußgelder, die aufgrund des Versands unerwünschter Werbemails erfolgen (z.B. bei der Versendung von E-Mails an Empfänger, die keine Einwilligung in Werbemails erteilt haben). Für die korrekte Pflege der Newsletter-Listen ist der Kunde – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – selbst verantwortlich. Die Regelungen unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 

4. Social-Media-Marketing

    1. Innomedik GmbH stellt seinen Kunden die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte. 
    2. Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen des Kunden und unter dessen Namen (sog. Ghost-Posting) vereinbart werden. Innomedik GmbH ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. 
    3. Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird Innomedik GmbH diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Innomedik GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Innomedik GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann Innomedik GmbH das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
    4. Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Innomedik GmbH in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei Innomedik GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt. 
    5. Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Innomedik GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

5. Schaltung von Werbeanzeigen

    1. Innomedik GmbH unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“). 
    2. Innomedik GmbH berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Innomedik GmbH erstellt nach Vereinbarung auch die Anzeigen für den Kunden.  Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet. 
    3. Innomedik GmbH unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Innomedik GmbH wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Innomedik GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Innomedik GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann Innomedik GmbH das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern. 
    4. Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Innomedik GmbH in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei Innomedik GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt. 
    5. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. 
    6. Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Innomedik GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

6. Pressearbeit und Media Relation

    1. Innomedik GmbH berät ihre Kunden im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen dieser Leistungen schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die Durchführung bzw. die Konzeptionierung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das angestrebte Ziel (z. B. Erhöhung des Bekanntheitsgrades, Aufbau, Verbesserung oder Änderung des Images, Erschließen weitere Märkte) fördern können oder Maßnahmen, die vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen dieser Leistungen nur geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
    2. Innomedik GmbH erbringt gegenüber dem Kunden Leistungen aus dem Bereich „Media Relations“. Kern dieser Leistungen sind der Kontaktaufbau und die Kontaktpflege zu unterschiedlichen Medien (z. B. Journalisten, Blogger, Influencer) sowie die Themenrecherche und Content-Platzierung (z. B. Fachartikel, Anwenderberichte, Expertenkommentare, Statements) in den Medien und die News-Distribution über verschiedene Medienkanäle. Bei Media Relations handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Innomedik GmbH kann nicht garantieren, dass die Texte des Kunden (z. B. Pressemeldungen) im Rahmen der News-Distribution von den angesprochenen Medien tatsächlich publiziert werden, da dies von Faktoren abhängt, die Innomedik GmbH nicht beeinflussen kann (z. B. Leitlinien der Redaktion, Auslastung des Mediums, persönliche Vorstellungen der Chefredakteure und Ähnlichem). Innomedik GmbH verwendet im Rahmen der Media Relations-Dienstleistungen ausschließlich Inhalte, die vom Kunden freigegeben wurden. Innomedik GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Veröffentlichung fehlerhafter oder unerwünschter Inhalte entstehen, sofern diese Inhalte vor ihrer Veröffentlichung vom Kunden freigegeben wurden und es sich um Fehler handelt, die nach dem objektiven Empfängerhorizont von Innomedik GmbH nicht erkennbar waren. Die Regelungen unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

Teil 3 – Beratung / Weiterbildung

 

1. Allgemeine Beratungsleistungen 

Innomedik GmbH bietet dem Kunden allgemeine Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Innomedik GmbH ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage bzw. dem Stand der Technik. Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Auch die Beratung auf Grundlage oder unter Berücksichtigungen spezifischer Normen (z.B. DIN-Normen oder berufsrechtlicher Regelungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 

Teil 4 – Sonstige Bestimmungen

 

1. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von Innomedik GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. 

2. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Innomedik GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Innomedik GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die Innomedik GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. 

3. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Innomedik GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Innomedik GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

4. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

5. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

    1. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Innomedik GmbH dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
    2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Innomedik GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Innomedik GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 
    3. Ferner ist Innomedik GmbH berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Innomedik GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
    4. Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Innomedik GmbH verlangen, dass auf von Ihm erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

6. Vertraulichkeit

    1. Innomedik GmbH wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Innomedik GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7. Haftung/Freistellung

    1. Innomedik GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Innomedik GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Innomedik GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Innomedik GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Innomedik GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 
    2. Der Kunde stellt Innomedik GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Innomedik GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

8. Schlussbestimmungen

    1. Die zwischen Innomedik GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
    2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Innomedik GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
    3. Innomedik GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Innomedik GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.


Stand: Mai 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung der Innomedik GmbH, Marschweg 26, 26122 Oldenburg, E-Mail: julia@juliawenderhold.de (nachfolgend „Innomedik GmbH“)

Teil 1 – Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

    1. Innomedik GmbH erbringt alle Leistungen im Bereich Beratung, Workshops/ Seminare und Schulungen (nachfolgen „Beratungen“) auf der Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“) und des individuellen schriftlichen Angebots der Innomedik GmbH.
    2. Innomedik GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 
    3. Innomedik GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Innomedik GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Innomedik GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
    4. Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor. 
    5. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, Innomedik GmbH stimmt diesen ausdrücklich zu.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde sorgt dafür, dass Innomedik GmbH auch ohne besondere Aufforderung alle notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die erforderlichen Auskünfte zuverlässig, richtig und vollständig erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. 
    3. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Innomedik GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
    4. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von vereinbarten Beratungsleistungen, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Innomedik GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
    5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Innomedik GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.

Teil 2 – Beratung 

 

1. Leistungen von Innomedik GmbH 

    1. Innomedik GmbH erbringt dem Kunden gegenüber Beratungsleistungen. Die Beratungsleistungen werden zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart und richten sich grundsätzlich nach dem Angebot oder den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden.
    2. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Innomedik GmbH ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage. Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis ist wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Auch die Beratung auf Grundlage oder unter Berücksichtigungen spezifischer Normen (z.B. DIN-Normen oder berufsrechtlicher Regelungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 
    3. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Umsetzung und die Ergebnisse der im Rahmen der Beratung vorgeschlagenen Strategien und Maßnahmen. Innomedik GmbH übernimmt keine Zusicherung oder Garantie dafür, dass die im Rahmen der Beratung erteilten Empfehlungen oder Maßnahmen zu einem bestimmten Erfolg oder einer Steigerung des Umsatzes führen. Jegliche Haftung der Innomedik GmbH für das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolgs oder einer Umsatzsteigerung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die in Teil 3 -Schlussbestimmungen-, § 3 geregelte Haftung bleibt hiervon unberührt.

2. Durchführung der Beratungsleistungen

    1. Innomedik GmbH unterliegt bei der Durchführung der Beratungsleistungen keinen Weisungen des Kunden und ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsortes frei. Auftrags- oder projektbezogenen Zeitvorgaben des Kunden sind jedoch einzuhalten. Das gilt auch für fachliche Vorgaben des Kunden, soweit sie zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. 
    2. Im Rahmen der Beratungsleistungen wird Innomedik GmbH regelmäßige Abstimmungsrunden mit dem Kunden durchführen. Diese dienen dem Austausch von Informationen, der Klärung von Anforderungen und der Sicherstellung einer hohen Zufriedenheit des Kunden mit den erbrachten Leistungen.
    3. Innomedik GmbH ist berechtigt, die vom Kunden gemachten Angaben und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Innomedik GmbH nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten zu prüfen.
    4.      Innomedik GmbH wird sich bemühen, dem Wunsch des Kunden nach Einsatz bestimmter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entsprechen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach eigenem Ermessen so einzusetzen und umzuverteilen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen, zweckmäßig und möglich ist. 

3. Gegenstand der Beratungsleistungen 

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunden Beratungsleistungen zu den folgenden Themen an:
  • Beratung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit
  • Controlling Beratung
  • Marketingberatung
  • Beratung zur Außendarstellung, Sichtbarkeit
  • Beratung während der Praxisgründung und dem Praxisverkauf
  • Beratung zu Kommunikation
  1. Beratungsleistungen erbringt Innomedik GmbH je nach der getroffenen Individualvereinbarung vor Ort, schriftlich oder online. Haben die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung zur Form der Beratung getroffen, obliegt die Auswahl Innomedik GmbH. 

4. Workshops und Seminare (mit Präsenz)

    1. Innomedik GmbH bietet seinen Kunden verschiedene Online- und Präsenz-Veranstaltungen in Form von Workshops und/oder Seminaren zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Seminar- bzw. Workshopleiter und Veranstaltungsort (bei Präsenzveranstaltungen) sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.  
    2. Kunde und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen. Für An- und Abreise zu Präsenzveranstaltungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. 
    3. Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Innomedik GmbH wird die Seminar- bzw. Workshopleiter stets gewissenhaft auswählen. Innomedik GmbH ist berechtigt, den Seminar- bzw. Workshopleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Seminar- bzw. Workshopleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Seminar- bzw. Workshopleiters für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.  
    4. Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.  
    5. In außergewöhnlichen Situationen (z.B. im Falle einer Pandemie) ist der Veranstalter ferner berechtigt, eine Live-Veranstaltung online durchzuführen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet in diesem Falle nur statt, wenn dem Teilnehmer die Teilnahme an der Online-Veranstaltung nicht zumutbar ist.  

5. Workshops und Seminare (ohne Präsenz)

    1. Innomedik GmbH bietet seinen Kunden verschiedene Online-Veranstaltungen in Form von Workshops und/oder Seminaren zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Form, Seminar- bzw. Workshopleiter sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
    2. Kunde und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen.
    3. Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Innomedik GmbH wird die Seminar- bzw. Workshopleiter stets gewissenhaft auswählen. Innomedik GmbH ist berechtigt, den Seminar- bzw. Workshopleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Seminar- bzw. Workshopleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Seminar- bzw. Workshopleiters für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
    4. Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.

6. Schulungen

    1. Innomedik GmbH bietet seinen Kunden verschiedene Online-Veranstaltungen in Form von Schulungen und/oder Seminaren („Schulungen“) zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Form der Schulungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. 
    2. Kunde und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen.
    3. Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Innomedik GmbH wird die Schulungsleiter stets gewissenhaft auswählen. Innomedik GmbH ist berechtigt, den Schulungsleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Schulungsleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Schulungsleiter für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
    4. Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.

Teil 3 – Schlussbestimmung

1. Preise und Vergütung 

    1. Die Vergütung für die Leistungen von Innomedik GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. 
    2. Soweit keine Vereinbarung zur Vergütung im Angebot getroffen wird, gilt folgendes: 

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Innomedik GmbH vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

  1. Innomedik GmbH stellt dem Kunden nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

2. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit 

    1. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Er endet vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, je nachdem was früher eintritt, wenn
  1. a) die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden
  2. b) das vereinbarte Budget verbraucht wurde.
  1. Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung treffen, haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Monats. 
  2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags bleibt unberührt.
  3. Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. 
  4. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

3. Haftung/Freistellung

    1. Innomedik GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt Innomedik GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Innomedik GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Innomedik GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Innomedik GmbH für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 
    2. Der Kunde stellt Innomedik GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Innomedik GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

4. Rechteeinräumung

    1. Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde an den von Innomedik GmbH entwickelten Arbeitsergebnissen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung durch Dritte für den Kunden, zum Beispiel andere Dienstleister. Das Nutzungsrecht nach Abs. 1 umfasst auch das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Kunden verbundenen Unternehmen zu nutzen. 
    2. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

5. Vertraulichkeit

    1. Innomedik GmbH verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl der Innomedik GmbH als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Innomedik GmbH erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich Innomedik GmbH vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
    2. Innomedik GmbH verpflichtet sich, .die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. 
    3. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

6. Schlussbestimmungen

    1. Die zwischen Innomedik GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
    2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Innomedik GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
    3. Innomedik GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Innomedik GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.


Stand: Dezember 2024

Umgang mit Bewerberdaten

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns zu bewerben (z. B. per E-Mail, postalisch oder via Online-Bewerberformular). Im Folgenden informieren wir Sie über Umfang, Zweck und Verwendung Ihrer im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten. Wir versichern, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht und allen weiteren gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.

Umfang und Zweck der Datenerhebung

Wenn Sie uns eine Bewerbung zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten (z. B. Kontakt- und Kommunikationsdaten, Bewerbungsunterlagen, Notizen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen etc.), soweit dies zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 BDSG nach deutschem Recht (Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (allgemeine Vertragsanbahnung) und – sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an Personen weitergegeben, die an der Bearbeitung Ihrer Bewerbung beteiligt sind.

Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, werden die von Ihnen eingereichten Daten auf Grundlage von § 26 BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses in unseren Datenverarbeitungssystemen gespeichert.

Aufbewahrungsdauer der Daten

Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen können, Sie ein Stellenangebot ablehnen oder Ihre Bewerbung zurückziehen, behalten wir uns das Recht vor, die von Ihnen übermittelten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bis zu 6 Monate ab der Beendigung des Bewerbungsverfahrens (Ablehnung oder Zurückziehung der Bewerbung) bei uns aufzubewahren. Anschließend werden die Daten gelöscht und die physischen Bewerbungsunterlagen vernichtet. Die Aufbewahrung dient insbesondere Nachweiszwecken im Falle eines Rechtsstreits. Sofern ersichtlich ist, dass die Daten nach Ablauf der 6-Monatsfrist erforderlich sein werden (z. B. aufgrund eines drohenden oder anhängigen Rechtsstreits), findet eine Löschung erst statt, wenn der Zweck für die weitergehende Aufbewahrung entfällt.

Eine längere Aufbewahrung kann außerdem stattfinden, wenn Sie eine entsprechende Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erteilt haben oder wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen.

Aufnahme in den Bewerber-Pool

Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen, besteht ggf. die Möglichkeit, Sie in unseren Bewerber-Pool aufzunehmen. Im Falle der Aufnahme werden alle Dokumente und Angaben aus der Bewerbung in den Bewerber-Pool übernommen, um Sie im Falle von passenden Vakanzen zu kontaktieren.

Die Aufnahme in den Bewerber-Pool geschieht ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Abgabe der Einwilligung ist freiwillig und steht in keinem Bezug zum laufenden Bewerbungsverfahren. Der Betroffene kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. In diesem Falle werden die Daten aus dem Bewerber-Pool unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsgründe vorliegen.

Die Daten aus dem Bewerber-Pool werden spätestens zwei Jahre nach Erteilung der Einwilligung unwiderruflich gelöscht.

Hinzuziehung von Drittunternehmen in den Bewerbungsprozess

Für die Vorbereitung und Durchführung unserer Recruiting-Aktivitäten bedienen wir uns der Innomedik GmbH, Marschweg 26 26122 Oldenburg (nachfolgend „Innomedik GmbH (Recruiting-Dienstleister). Diese unterstützt uns bei der Erstellung von Landingpages und der Durchführung von Recruiting-Kampagnen und hat in dieser Funktion Zugriff auf Ihre Bewerberdaten. Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit dem Recruiting-Dienstleister geschlossen, der ihn dazu verpflichtet, Ihre personenbezogenen Bewerberdaten ausschließlich nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu verarbeiten. Der Einsatz des Recruiting-Dienstleisters erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse am Einsatz von qualifizierten Recruiting-Unternehmen, zur Optimierung unserer Arbeitnehmersuche.  

Geschäftsbedingungen für Recruiting von Innomedik GmbH, Marschweg 26 26122 Oldenburg (nachfolgend „Innomedik GmbH“)

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines

    1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden im Bereich Recruiting geschlossen werden.
    2. Innomedik GmbH bietet dem Kunden verschiedene Leistungen im Bereich Social Media Recruiting / Mitarbeitergewinnung (nachfolgend: „Recruitingleistungen“) an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden. 
    3. Innomedik GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 
    4. Innomedik GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Innomedik GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Innomedik GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
    5. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Innomedik GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.


2. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Sofern der Kunde Innomedik GmbH Texte, Bilder, Videos oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Innomedik GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Innomedik GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Innomedik GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst. 
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 
    3. Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Recruitingleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Innomedik GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Innomedik GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 
    4. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Innomedik GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
    5. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Innomedik GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
    6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Innomedik GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.



Teil 2 – Recruitingleistungen

1. Recruiting-Webseiten

    1. Innomedik GmbH erstellt für den Kunden neue oder erweitert bestehende Webseiten, Webkomponenten oder einzelne Landingpages, die einem möglichst erfolgreichen Recruiting von Bewerbern dienen sollen (nachfolgend: „Recruiting-Webseiten“). Vertragsgegenstand ist die Erstellung und die Überlassung von Nutzungsrechten an der erstellten Recruiting-Webseite. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen überträgt Innomedik GmbH nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbefristetes Nutzungsrecht an den erstellten Recruiting-Webseiten. Die Überlassung der Recruiting-Webseiten kann durch Individualvereinbarung zeitlich befristet werden; hierbei erfolgt die Übertragung eines einfachen, räumlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechts für den zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbarten Zeitraum.  Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien individuell abgeschlossenen Vertrag bzw. den Angeboten von Innomedik GmbH. Grundsätzlich erstellt Innomedik GmbH die Recruiting-Webseiten auf Grundlage agiler Methoden.
    2. Gegenstand der Erstellung der Recruiting-Webseiten ist in der Regel die Entwicklung neuer Recruiting-Webseiten oder Landingpages oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Verträge über die Webseitenerstellung sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Innomedik GmbH schuldet nicht den Erfolg einer bestimmten Anzahl oder besonderen Art oder Beschaffenheit oder Güte von Bewerbungen. 
    3. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Recruiting-Webseiten im Namen des Kunden veröffentlicht (insbesondere auch durch Benennung im Impressum u.Ä.). Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Innomedik GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
    4. Sobald die Recruiting-Webseiten fertiggestellt wurden, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme auffordern. 
    5. Voraussetzung für die Tätigkeit von Innomedik GmbH ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen Innomedik GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Innomedik GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
    6. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Innomedik GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 
    7. Ein Anspruch auf die Herausgabe der Recruiting-Webseiten und/oder von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 
    8. Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Recruiting-Webseiten für die Browser Chrome, Safari und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten drei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.


2. Erstellung von Recruiting-Texten 

    1. Innomedik GmbH erstellt auf Wunsch für den Kunden u. A. Texte (z.B. Stellenanzeigen, Texte für Recruiting-Webseiten, Social Media Posts, Texte für die Kommunikation im Rahmen der Mitarbeitergewinnung etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt. 
    2. Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird Innomedik GmbH diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der ersten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    3. Sofern Innomedik GmbH mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. 
    4. Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet Innomedik GmbH ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“. 



3. Video und Fotografie

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunde gegen Aufpreis professionelle Videos und Fotografien für das Recruiting. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. 
    2. Der Kunde stellt bei Innomedik GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Innomedik GmbH dar. Innomedik GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Innomedik GmbH und dem Kunden zustande.
    3. Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Innomedik GmbH schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    4. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Video-/Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Videos/Fotografien zu; eine Neuerstellung der Videos-/Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    5. Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.
    6. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Innomedik GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
    7. Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Innomedik GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
    8. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht. 


4. Webhosting für Recruiting-Webseiten 

    1. Innomedik GmbH bietet dem Kunden auch Hostingleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit für die Recruiting-Webseiten an. Innomedik GmbH kann zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird Innomedik GmbH den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
    2. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Innomedik GmbH im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
    3. Die Verfügbarkeit der von Innomedik GmbH zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Innomedik GmbH nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Innomedik GmbH etc.).
    4. Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Innomedik GmbH zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, Innomedik GmbH hat diesen zu vertreten.
    6. Vorbehaltlich abweichender Absprachen obliegt es dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Innomedik GmbH oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
    7. Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern Innomedik GmbH Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:
  • Innomedik GmbH wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann Innomedik GmbH diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Innomedik GmbH wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
  • Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird Innomedik GmbH eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist Innomedik GmbH gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). Innomedik GmbH wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die von Innomedik GmbH bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.
  • Innomedik GmbH wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
  • Innomedik GmbH wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an Innomedik GmbH wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.


5. Social-Media-Marketing

    1. Innomedik GmbH stellt seinen Kunden u. A. die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet Innomedik GmbH ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte. 
    2. Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost-Posting) vereinbart werden. Innomedik GmbH ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. 
    3. Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird Innomedik GmbH diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Innomedik GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Innomedik GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann Innomedik GmbH das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
    4. Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Innomedik GmbH in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei Innomedik GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt. 
    5. Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Innomedik GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.


6. Schaltung von Werbeanzeigen

    1. Innomedik GmbH unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“). 
    2. Innomedik GmbH berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet. 
    3. Innomedik GmbH unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Innomedik GmbH wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Innomedik GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Innomedik GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann Innomedik GmbH das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern. 
    4. Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Innomedik GmbH in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei Innomedik GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt. 
    5. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. 
    6. Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Innomedik GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

 

Teil 3 – Unterstützung bei der Auswahl und Verwaltung der Bewerber 

 

1. Bewerbermanagement

    1. Innomedik GmbH informiert den Kunden über neu eingehende Bewerber mit Hilfe hierfür eingerichteter und mit dem Kunden abgestimmter Kanäle (beispielsweise per E-Mail). 
    2. Vorbehaltlicher abweichender individueller Absprachen prüft Innomedik GmbH die eingehenden Bewerbungen oberflächlich auf Ernsthaftigkeit und Werthaltigkeit oder Geeignetheit und leitet nur solche Bewerber an den Auftraggeber weiter, die nach Ansicht von Innomedik GmbH für die ausgeschriebene Stelle geeignet sind.  
    3. Die abschließende Beurteilung, ob und inwiefern ein von Innomedik GmbH
    4.  Innomedik GmbH richtet für den Kunden eine spezielle Karriere-E-Mail-Adresse ein und bearbeitet die unter dieser Adresse eingehenden Bewerbungen. 
    5. Vorbehaltlich abweichender individueller Absprache übernimmt Innomedik GmbH die Kommunikation mit den Bewerbern und führt die Erstgespräche. Innomedik GmbH fungiert hierbei als Teamassistentin des Auftraggebers und ist berechtigt im Namen und als Vertreter des Kunden aufzutreten. 
    6. angedienter Bewerber den Anforderungen des Kunden gerecht wird, obliegt dem Kunden. Innomedik GmbH übernimmt keine Gewähr für die Güte/Geeignetheit der Bewerber. 


2. Bewerbermanagementsoftware

    1. Sofern Innomedik GmbH dem Kunden einen Zugang zu einer webbasierten Software für das Management der Jobbewerber zu Verfügung stellt, ist dieser Zugang auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzt. Die Software darf ausschließlich im Rahmen des/der vertragsgegenständlichen Bewerbungsprozesse eingesetzt werden. Innomedik GmbH kann zur Erfüllung dieser Leistung auf die Softwareangebote und Server von Dritten zurückzugreifen.  
    2. Der spezifische Leistungsumfang der SaaS-Lösung ist Gegenstand individueller Vereinbarungen bzw. richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Webseite des Anbieters der Drittsoftware zwischen den Parteien.
    3. Innomedik GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server / Computer des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung der Software ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.


3. Datenlöschung im laufenden Betrieb und nach Vertragsbeendigung

    1. Innomedik GmbH und der Auftraggeber sind sich darüber im Klaren, dass im Rahmen der Bewerbungsprozesse aus datenschutzrechtlichen Gründen, bestimmte Löschfristen einzuhalten sind. Es obliegt dem Kunden – als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO – den Löschturnus festzulegen und die Löschung vorzunehmen. Der Kunde kann Innomedik GmbH mit der Löschung beauftragen. Innomedik GmbH wird die personenbezogenen Daten der Bewerber nicht proaktiv löschen (Integrität und Vertraulichkeit der Daten). 
    2. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Innomedik GmbH die Bewerberdaten nach Ablauf von 4 Wochen unwiderruflich löschen. Es obliegt dem Kunden rechtzeitig sämtliche von ihm benötigte Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz / System abgelegt sind, zu übertragen, zu löschen oder zu sichern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.


Teil 4 – Sonstige Bestimmungen

1. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von Innomedik GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. 


2. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Innomedik GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Innomedik GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Innomedik GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. 


3. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Innomedik GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Innomedik GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.


4. Vertragslaufzeit 

Der Vertrag ist auf unbefristete Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Parteien können individuell abweichende Laufzeiten vereinbaren.


5. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

    1. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Innomedik GmbH dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
    2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Innomedik GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Innomedik GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
    3. Ferner ist Innomedik GmbH berechtigt, den eigenen Namen/Logo mit Verlinkung, in angemessener Weise der von Innomedik GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.


6. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

    1. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
    2. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.


7. Haftung/Freistellung

    1. Innomedik GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Innomedik GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Innomedik GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Innomedik GmbH ausgeschlossen.
    2. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Innomedik GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 
    3. Der Kunde stellt Innomedik GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Innomedik GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.


8. Schlussbestimmungen

    1. Die zwischen Innomedik GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
    2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Innomedik GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
    3. Innomedik GmbH ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Innomedik GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Geschäftsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

 

Stand: Dezember 2024